Bund der Thüringer Berg-, Burg und Waldgemeinden e.v.

Wandern heißt Leben ( A.Trinius )

 

(1)                Der Bund besteht als Zusammenschluss freier Mitgliedsgemeinden und Einzelpersonen als fördernde Mitglieder.

 

(2)                Der Bund fördert Heimatpflege und Heimatkunde einschließlich des Brauchtums, insbesondere betrifft das die Pflege des Thüringer Volkstums mit seinen typischen Erscheinungsformen in Brauchtum, Tracht und Volkskunst.

 

(3)                Der Bund fördert Natur- und Umweltschutz mit der Pflege der heimatlichen Natur, insbesondere der Lebensräume und Lebensgemeinschaften der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zum Beispiel Naturreservate und Naturschutzgebiete. Bei vorliegen eines konkreten Projektes welches den Natur- und Umweltschutz betrifft, erfolgt eine separate Beantragung beim Finanzamt. Der Bund fördert Denkmalschutz und tritt für die Erhaltung von Denkmalen, insbesondere Bodendenkmalen ein. Als Beispiel seien hier die Burgen Greifberg, Kirchberg, Windberg auf dem Hausberg, die Lobdeburg in Jena und die Krayenburg in Tiefenort benannt. Sollte ein förderfähiges Projekt im Denkmalschutz vorliegen, so wird eine separate Beantragung beim zuständigen Finanzamt erfolgen.

 

(4)                Der Bund fördert sportliche Betätigung, insbesondere das Wandern. Indem Wanderwege, Wanderparkplätze und Lehrpfade gepflegt, ausgewiesen und markiert werden, so soll den Menschen der Zugang zum Naturerlebnis erleichtert werden. Zugleich sollen dadurch die notwendigen, möglichst ungestörten Entwicklungsräume für die Natur geschaffen werden.

 

(5)                Der Bund unterstützt  jede Art der Zusammenarbeit mit anderen Heimat- und Wandervereinen bis hin zur Organisation von Veranstaltungen (jährliches Bundestreffen) mit Gästen und zu öffentlichen Anlässen.

 

(6)                Der Bund will im Zusammenwirken mit den Bundes-Gemeinden die Realisierung dieser Ziele in der überregionalen Öffentlichkeit wirksamer vertreten.

 

(7)                Die Eigenart und Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden werden dadurch nicht eingeschränkt.

 

(8)                Der Bund ist überparteilich und lehnt - wie die einzelnen Gemeinden auch – jede politische und ideologische Ausrichtung ab.

 

(9)                Der Bund setzt sich als Vertreter seiner Mitgliedsgemeinden für die Beschaffung von Fördermitteln im Freistaat Thüringen und in der Bundesrepublik ein.

 

(10)             Der Bund erfüllt ausschließlich gemeinnützige Aufgaben und Ziele im Sinne der Steuer-begünstigung und verfolgt somit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist uneigennützig und selbstlos tätig und fühlt sich demokratischen Prinzipien verpflichtet.

 

(11)             Mittel des Bundes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Bundes.  Es wird keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt.